Das Erbrecht regelt in zahlreichen Rechtsnormen den Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod (Erblasser) auf eine oder mehrere Personen (Erben) sowie die Rechte und Pflichten, die dem Erben mit dem Erbfall erwachsen.

Hier bin ich sowohl im Vorfeld eines Erbfalles als auch nach dem Erbfall beratend, außergerichtlich und gerichtlich tätig, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Nachlass-, insbesondere Testaments- und Erbvertragsgestaltung
  • Gesetzliches Erbrecht
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsrecht
  • Vermächtnis

Tipp:

Unter Umständen kann es für einen Pflichtteilsberechtigten (Kind, Ehe- oder Lebenspartner*innen, Eltern des/der Verstorbenen), der in einem Testament zwar bedacht wurde, dessen Erbteil aber, z.B. mit einem Vermächtnis oder einer Auflage, belastet ist, wirtschaftlich von Vorteil sein, die Erbschaft auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen.
Lassen Sie sich bei einer entsprechenden Situation umgehend anwaltlich beraten, da die Möglichkeit der Ausschlagung regelmäßig nur sechs Wochen ab Kenntnis von der Belastung besteht.

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